Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Safe in Sound – Veranstaltungs- & Eventtechnik

Inhaber: Guido Ogrzewalla

Stand: Juli 2026 (Speziell für den geschäftlichen Verkehr / B2B)

§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten ausschließlich für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen – einschließlich Dienstleistungen, Konzepten und Beratung – der Firma Safe in Sound, Inhaber Guido Ogrzewalla (nachfolgend „Safe in Sound“), gegenüber ihren Kunden.

Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“).

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Safe in Sound ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Angebot, Unterlagen und Vertragsabschluss

Alle Angebote von Safe in Sound sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Safe in Sound oder durch die tatsächliche Bereitstellung der Leistung/Geräte zustande.

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Konzepten und anderen Unterlagen behält sich Safe in Sound das Eigentum und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug

Es gelten die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich rein netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie anfallender Transport-, Verpackungs- und Versicherungskosten, sofern nicht anders vereinbart.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern kein anderes Zahlungsziel wurde.

Safe in Sound ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung oder Vorauskasse (z. B. bei Neukunden oder Großprojekten) zu verlangen. Die Freigabe des Materials/Personals erfolgt in diesem Fall erst nach Zahlungseingang.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen für den B2B-Verkehr (Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die gesetzliche Verzugspauschale).

§ 4 Rücktritt vom Vertrag / Stornierung durch den Kunden

Sollte der Kunde eine verbindlich gebuchte Leistung stornieren müssen, ohne dass Safe in Sound dies zu vertreten hat, gelten zur Abgeltung des entgangenen Gewinns und des Dispositionsaufwands folgende Pauschalen als vereinbart:

Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Bei einem Rücktritt bis einschließlich 14 Tage vor dem vereinbarten Leistungs- oder Mietbeginn werden 50 % des vereinbarten Gesamtbetrages fällig.

Ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Bei einem Rücktritt ab 7 Tage vor dem vereinbarten Leistungs- oder Mietbeginn oder bei Nichtinanspruchnahme der Leistung werden 100 % des vereinbarten Gesamtbetrages fällig.

Berechnungsgrundlage: Maßgeblich für den Zeitpunkt ist der schriftliche Eingang der Stornierungserklärung bei Safe in Sound. Der Gesamtbetrag umfasst das vereinbarte Honorar inklusive aller Miet-, Personal- und Nebenkosten zzgl. Umsatzsteuer. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Safe in Sound kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 5 Pflichten des Kunden und Veranstaltungsbedingungen

Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln und vor Überlastung, Witterungseinflüssen sowie dem unbefugten Zugriff Dritter (Diebstahl, Vandalismus) geschützt aufzubewahren.

Der Kunde stellt auf eigene Kosten eine störungsfreie, ausreichend dimensionierte und geerdete Stromversorgung bis zum Übergabepunkt der Geräte zur Verfügung.

Die Einholung aller für die Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen, Konzessionen sowie die Anmeldung und Gebührenabführung bei Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA) liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden.

Soweit Safe in Sound Personal stellt, sichert der Kunde die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen am Veranstaltungsort zu.

§ 6 Übergabe, Untersuchungspflicht und Mängelrüge

Der Kunde ist verpflichtet, das Material bzw. die erbrachte Aufbauleistung unverzüglich nach Erhalt oder Fertigstellung auf Vollständigkeit und Funktion zu überprüfen.

Erkennbare Mängel oder Fehlmengen müssen Safe in Sound unverzüglich (bei Aufbau noch vor Veranstaltungsbeginn) gerügt werden, um eine zeitnahe Nachbesserung zu ermöglichen. Unterbleibt die Rüge, gilt die Leistung als genehmigt.

§ 7 Haftung und Versicherung

Safe in Sound haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

Für sonstige Schäden haftet Safe in Sound im B2B-Verkehr nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Safe in Sound nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt ist.

Ab dem Zeitpunkt der Übergabe (Abholung oder betriebsbereiter Aufbau) trägt der Kunde das Betriebs- und Verlustrisiko für die Mietgegenstände. Dem Kunden wird dringend empfohlen, eine entsprechende Veranstalter- bzw. Sachversicherung abzuschließen.

§ 8 Höhere Gewalt (Force Majeure)

Wird die Durchführung der Veranstaltung durch ein unvorhersehbares, von außen kommendes Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht abgewendet werden kann (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Fahr- oder Veranstaltungsverbote, Streik), unmöglich, werden beide Parteien von ihren Leistungspflichten frei.

Bereits erbrachte Teilleistungen von Safe in Sound (z. B. Konzepterstellung, Logistikvorbereitung) sind vom Kunden anteilig zu vergüten. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von Safe in Sound (Gelsenkirchen).

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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